Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule
Die Schulung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. Sie erfolgt aufgrund des Ausbildungsvertrages. Der Unterricht wird auf Basis der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen und der Fahrschüler- Ausbildungsverordnung erteilt. Die Schulung erfolgt in deutscher Sprache. Es gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Ort und Dauer der Schulung
Preisänderungen, Preisstetigkeit
Grundbetrag
Entgelt für Unterweisungen, Fahrstunden und Vorstellungen zu Prüfungen, Lern-Accounts
Mit dem Entgelt für Unterweisungen und Fahrstunden werden die Kosten für die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts (von je bis 45 min Dauer inklusive Vor- und Nachbesprechung) abgegolten. Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden die Aufwendungen sowie erforderliche Begleitung je Prüfung abgegolten. Lern-Accounts sind mit Buchung und Zahlung für sechs Monate freigeschaltet. Sie gelten auch ohne schriftliche vertragliche Vereinbarung als gekauft, wenn der Kunde sich im Lerncenter anmeldet und freigeschaltet wird. Eine erneute Freischaltung nach sechs Monaten kann wieder kostenpflichtig sein.
Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Zahlungsbedingungen
Leistungsverweigerung durch die Fahrschule
Kündigung des Vertrages
Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Vertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf: in jedem Fall1/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb der ersten zwei Wochen seit Vertragsabschluss erfolgt; 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Vertragsabschluss erfolgt; den vollen Grundbetrag, wenn die Kündigung später als drei Wochen nach Vertragsabschluss erfolgt, oder wenn bereits mit der Aus-/ Weiterbildung/ den Seminaren begonnen wurde. Gekaufte Lehrmittel werden nicht zurückgenommen bzw. der Kaufpreis wird nicht erstattet. Kosten für bereits bestellte Prüfungen trägt ebenfalls der Fahrschüler. Ausbildungsbeginn ist der Tag der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages.
Einhaltung vereinbarter Termine
Wartezeiten bei Verspätungen
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so muss der Fahrschüler nicht länger warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, muss der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen.
Ausfallentschädigungen
Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen: wenn er unter Einfluss von Alkohol, Drogen oderanderer berauschender Mittel steht; wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind. Allein der Verdacht hierfür ist ausreichend. Der Fahrschüler hat auch in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung das volle Fahrstundenentgelt zu entrichten.
Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht und nur auf Anordnung des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Abschluss der Ausbildung
Anmeldung zur Prüfung
Datenschutz, Entbindung, Widerruf
Der Fahrschüler willigt freiwillig mit seiner Unterschrift ein, dass das zuständige Straßenverkehrsamt, die Prüforganisation, die Kostenträger sowie die Fahrschule die personenbezogenen Daten des Fahrschülers austauschen dürfen. Hierzu gehören Daten zur Person selbst sowie Daten, welche mit der Ausbildung und Prüfung des Fahrschülers unmittelbar zusammenhängen, insbesondere Dauer und Umfang der Ausbildung, Orte und Zeiten der Prüfungen, besondere Vorkommnisse bei Prüfungen, Täuschungsversuche, Wechsel des Fahrschülers zu anderen Fahrschulen. Weiterhin willigt der Fahrschüler mit seiner Unterschrift ein, dass die Fahrschule die über den Fahrschüler erhobenen Daten im Rahmen des Ausbildungsvertrages in einem vom Verlag Heinrich Vogel bereitgestellten Cloud Speicherplatz auf hochsicheren zertifizierten Servern speichert. Der Fahrschüler erklärt sich damit einverstanden, dass die Fahrschule Bilder von seiner Person auf der Fahrschulwebsite und in den sozialen Medien veröffentlichen darf. Für die Veröffentlichung erhält der Schüler keine Entgelte. Die Einwilligung gilt auch für die Zeit nach seiner Ausbildung. Die Fahrschule haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen der Fahrschule und damit unerlaubt den Inhalt der Website bzw. der sozialen Medien für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und / oder Kopieren von Bildern. Die Fahrschule sichert jedoch zu, alle zumutbaren Maßnahmen gegen ein solches unerlaubtes Handeln zu unternehmen. Der Fahrschüler kann die Einwilligung jederzeit teilweise odervollumfänglich widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform.
Sonstiges
Ändert der Fahrschüler seine Adresse, so hat er umgehend der Fahrschule die neue Adresse mitzuteilen. Kosten, die der Fahrschule durch eine etwaige Adressermittlung entstehen trägt der Fahrschüler.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist xxx. Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.